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geschrieben von francois.
Veröffentlicht: 15.12.2022. Rubrik: Unsortiert


GESCHWIDIGKEIT

Tempo, Tempo, alles noch zu erledigen als gebe es dann keine Zeit mehr. Was da noch zu erwarten ist nachzulesen in der zeitlosen Wochengeschichte aus meiner Feder:

GESCHWINDIGKEIT

Obwohl mich das Gesetz ausserordentlich begünstigt, bin ich doch darüber mehr als erstaunt.

Gestern haben beide Kammern des Parlaments einstimmig der neuen Verkehrsverordnung ihren Segen erteilt. Aufsehen erregend, denn das Durchschnittsalter der Abgeordnetenhäuser ist im Mittel 57,38 Jahre. Aber das kann nicht erstaunen, denn die Älteren haben doch die Überhand und die ganz Jungen die durch die neue Auslegeordnung am meisten benachteiligt werden, sind überhaupt nicht vertreten. In den Debatten, teils heftigst geführt, stach ein Argument besonders hervor: Das jugendliche Strassenrowdietum soll durch das Gesetz besonders bekämpft werden können und die älteren Semester würden ihre ihnen zugeordnete Freiheit kaum voll ausschöpfen wollen, da deren Sinne nicht mehr in gleicher Schärfe zu reagieren in der Lage seien. Somit würden Freiheitsrechte vergeben die nicht voll ausgenützt der inneren Zufriedenheit der doch meist sehr kritisch gestimmten Seniorenschaft entgegenwirken würden.

Denn, Hand aufs Herz, bemerkte ein Vertreter der freiheitlichen Partei, welcher Hundertjährige würde mit 100 Sachen (damit meinte er die diesem gemäss seinem Alter zugestandene Höchst-Stundenkilometer) durch die Natur unseres herrlichen Landes düsen. Und für einen Säugling sei es angemessen, nur einen Stundenkilometer auf die Waagschale werfen zu können.

So sei, wie die Freie Presse in deren Sonderausgabe ‚Geschwindigkeits-Begrenzung’ bemerkt, endlich in dieser unendlich diskutierten von zahllosen Facetten beschichteten Vorlage zu aller Zufriedenheit ein Kompromiss gefunden worden. Hervorgehoben wird zudem im Leitartikel, dass die Gerechtigkeit in der jährlichen Progression der individuell erlaubten Maximalgeschwindigkeit erreicht werde.

Das jeweilige Beziehen eines Klebers der am 1.1. eines neuen Jahres gut sichtbar an das Heckfenster jedes Vehikels angebracht werden muss, sei den Vorschriften gemäss spätestens vier Wochen zuvor auf dem jeweiligen Verkehrsamt einzulösen, was der Verkehrsteilnehmerschaft jährlich nicht nur Freude, nein, auch langandauernde Vorfreude bringe. Die Bedenken einiger älterer männlicher oder weiblicher Abgeordneten, man erkenne am Kleber ihr wahres Alter, werde durch den Vorteil des progressiv erlaubten rascheren Fahrens mehr als ausgeglichen.

So gilt in wenigen Wochen auch für mich das höhere Geschwindigkeitslimit von 89 km/h , worauf ich mich sehr freue und mein Enkelsohn mit seinen 22 Lebensjahren sich bereits jetzt bei mir eingeschrieben hat, endlich höhere Geschwindigkeit erleben zu dürfen die sein Verbot die 22 km/h im kommenden Jahr zu überschreiten echt zu versüssen hilft.

Nicht darauf hingewiesen wird, dass die neue Regelung mittels Klebers das jeweilige Alter des Fahrzeugführers als Maximalgeschwindigkeit zu dekretieren nach einem durch geschickte Lobbyarbeit der Kleber Industrie erfolgte. Das 15 tägige orgastische Fest für alle Abgeordneten wird jedem in ewiger, bei immer höherer Geschwindigkeit in der die Lebensjahre schwinden, bleibender lebenslanger Erinnerung haften bleiben …

Und als Bonus ein weiterer DREISATZROMAN aus meiner Feder:

GE(H)SCHWINDIGKEIT

Rasend schnell vergeht die Zeit
Vorbei wie dem auch sei
Stund für Stund
Streichen sie sich um deinen
geöffnet staunend Mund.

Verschluckt sie sind
Kaum gelebt im eigen
Implodierend Mund.

Zerbeissen dabei
Jede Glückssekund
Bis dein Mund
Sich geredet darüber
nutzvoll wund.

Herzlichst
François Loeb

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