Kurzgeschichten abrechnen über die VG Wort
Die VG Wort ist eine Verwertungsgesellschaft, die für Autoren gesetzlich vorgesehene Vergütungen einzieht und ausschüttet. Sie sammelt z. B. Einnahmen aus Kopierabgaben, Bibliothekstantiemen und Online-Nutzungen und verteilt diese an die Rechteinhaber. So stellt sie sicher, dass Kreative für die Nutzung ihrer Texte fair bezahlt werden, ohne dass jede Nutzung einzeln abgerechnet werden muss.
In der Vergangenheit wurden für jeden Text ab einer Länge von 1800 Zeichen (inklusive Leerzeichen), der aus Deutschland von mindestens 1500 Besuchern in einem Kalenderjahr abgerufen wurde, ca. 30 Euro ausbezahlt. Auch Kurzgeschichten-Stories verfügt über ein Eingabefeld, um eine VG Wort Zählmarke zu platzieren.
Was muss ich tun?
- Registriere dich bei der VG Wort
- Bestelle im Menu Metis deine Zählmarken
- Trage bei Kurzgeschichten-Stories beim Posten oder Bearbeiten einer Kurzgeschichte unter Optional die Wertmarke ein.
- Trage bei VG Wort unter Metis im Menu Wertmarken recherchieren, den privaten Code und die Adresse (URL) ein, unter der deine Geschichte bei Kurzgeschichten-Stories veröffentlicht ist.
- Zum Anfang des neuen Jahres findest du unter Metis - Meldung erstellen die Geschichten, die die Mindestanzahl an Aufrufen erreicht haben. Diese kannst du dann der VG Wort im weiteren Dialog melden. Die Abrechnung erfolgt erfahrungsgemäß in der zweiten Jahreshälfte des darauffolgenden Jahres.
VG Wort zeigt den aktuellen Stand des Zählers nicht an. Erst zum Jahresanfang erfährst du, welche Geschichte abgerechnet werden kann. Du kannst aber den Zähler von Kurzgeschichten-Stories als ungefähren Orientierungspunkt nutzen. Beide Zähler arbeiten unterschiedlich:
- Der VG Wort Zähler zählt nur Zugriffe, die aus Deutschland kommen. Der Zähler von KG-Stories zählt alle Zugriffe.
- Der VG Wort Zähler ignoriert mehrfache Aufrufe von der selben IP (den Endgeräten aus dem selben Netzwerk), der Zähler von KG-Stories zählt auch diese mit.
Die Manipulation des Zählers (etwa durch Klickbots) ist verboten. Die VG Wort ist dann berechtigt den Vertrag mit dir zu kündigen.
geschrieben von Andreas Mettler



