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2xhab ich gern gelesen
geschrieben 2025 von Tantalos (Tantalos).
Veröffentlicht: 23.05.2025. Rubrik: Nachdenkliches


Der vernetzte Mensch

Es fing damit an, dass mich die Nachbarin bat, 30 Päckchen Gummibärchen im Supermarkt zu kaufen. Sie wollte einen Kindergeburtstag ausrichten und hatte die Gummibärchen vergessen. Den Gefallen, diese bei meinem nächsten Einkauf mitzubringen, tat ich ihr gerne; das Geld hatte sie mir vorab in bar gegeben.

Im Supermarkt erschienen die Gummibärchen natürlich als große Position, was die Kassiererin gleichmütig zur Kenntnis nahm. Ich präsentierte die Kundenkarte und zahlte per EC-Karte.

Kurze Zeit später wurde mein Email-Postfach mit Werbung für Süßigkeiten, speziell Gummibärchen, geflutet. Das zeigte mir eindeutig, dass der Inhalt des Kassenzettels genau analysiert und die Lieferanten von viel gekauften Artikeln informiert wurden.

Die Krankenkasse meldete sich als nächste. „Wie wir aus unseren Unterlagen ersehen, haben Sie neulich eine unverhältnismäßig große Menge Süßigkeiten gekauft. Infolge des kürzlich in Kraft getretenen Gute-Gesundheits-Gesetzes sind wir als Konsequenz daraus verpflichtet, Ihren Krankenkassenbeitrag um 2 Prozent zu erhöhen.“

Gar nicht freundlich reagierte der auch sonst humorlose Hausarzt. „Was fällt Ihnen ein, sich mit Süßkram vollzustopfen! Die Krankenkasse hat mir eine entsprechende Mitteilung geschickt. Wie sollen Sie da auf einen grünen Zweig kommen, wenn Sie sich einen Wanst anfressen! Deswegen muss ich Sie in eine Reha-Maßnahme gegen Übergewicht stecken.“

In der Reha-Klinik angekommen, wurde ich nach der Eingangsuntersuchung mit einem zünftigen Einlauf beglückt. In den kommenden drei Wochen gab es nur in Wasser gedünstetes Gemüse; sonntags auch mal eine Tasse Kaffee, selbstverständlich ohne Zucker.

Endlich wieder zuhause! Die Freude währte allerdings nur bis zur nächsten Lektüre des Email-Eingangs. Die Sparkasse schrieb: „Wegen einer Krankenkassenmeldung auf Grundlage des Gesundheitsdatenmitteilungsgesetzes sehen wir uns gezwungen, Ihren Sollzinssatz auf 20% und Ihren Kreditrahmen auf 500 Euro festzulegen, um auf diesem Weg Ihrem Hang zu ungesunder Ernährung entgegenzuwirken.“

Diesen Schock konnte ich bis zum Eintreffen des Schreibens der Rentenversicherung nicht komplett verdauen. „Die Auswertung von Mitteilungen über Ihre ungesunde Verpflegung erfordert unsererseits Konsequenzen. Als Ausgleich für Ihre kritikwürdige Lebensweise wird hiermit angeordnet, dass die Regelaltersgrenze für den Eintritt in Ihren Ruhestand auf 69 festgesetzt wird. Einspruch gegen diese Maßnahme ist nicht möglich.“

„Was soll das?“, plärrte mich der Abteilungsleiter in meiner Firma an, „Die Krankenkasse schreibt uns, die Rentenversicherung meckert, die Personalabteilung steht auf den Barrikaden. Wenn Sie mit den Gummibärchen so weitermachen, sehe ich mich genötigt, eine Abmahnung vorzubereiten!“

Und das alles wegen der Gummibärchen für die Nachbarin...

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Kommentare zu dieser Kurzgeschichte

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geschrieben von lüdel am 24.05.2025:

Sehr lustig geschrieben, 😉lüdel🧚‍♂️




geschrieben von Babuschka am 24.05.2025:

Diesmal also kein makabres Ende.
Sehr interessant und amüsant zu lesen!
LG Babuschka

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