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geschrieben 2024 von sabine1988 (sabine1988).
Veröffentlicht: 15.03.2024. Rubrik: Satirisches


2027: Lehrer wegen Sex vom Dienst suspendiert

Die Zukunfts-Zeitung für Deutschland - DZZD
Kurze journalistische Zeitreisen in Deutschlands nahe Zukunft

SatirepatzerSatirepatzerSamstag, 11. September 2027


Lehrer wegen Sex vom Dienst suspendiert

11.9.2027, Düsseldorf. Das Oberlandesgericht verurteilte gestern einen 57-jährigen Oberstudienrat zu einem Jahr Haft ohne Bewährung, nachdem er mehrfach gegen Entgelt mit einer Prostituierten Sex hatte. Er befand sich noch in der Bewährungsphase einer früheren Strafe wegen eines ebensolchen Delikts mit der gleichen Frau, als er erneut bei ihr erwischt wurde.

Der Angeklagte hatte die 28-Jährige vor einigen Jahren in einem Saunaclub kennengelernt, als es solche Clubs noch gab, und war damals ein häufiger Gast bei ihr. Bevor der Club geschlossen wurde, hatte sie ihm ihre private Handy-Nummer gegeben. Der Oberstudienrat berichtete vor Gericht, er habe fest vorgehabt, den Kontakt mit der Frau zu beenden, als der Saunaclub geschlossen wurde. Nach einigen Monaten sei die Sehnsucht nach ihr aber so übermächtig geworden, dass er sie doch angerufen und sich schließlich mit ihr in ihrer Wohnung verabredet habe. Er sprach davon, dass ihn die Sympathie zu dieser Frau, mit der er sich von Anfang sehr gut verstanden habe, einfach überwältigt habe. Er sei in den letzten Jahren ziemlich depressiv gewesen, und der Kontakt zu der jungen Frau habe seine Stimmungslage deutlich verbessert; sie sei für ihn in gewisser Hinsicht wie eine „Männertherapeutin“ gewesen.

Nachbarn hatten schon vor längerer Zeit den Verdacht auf Prostitution in der Wohnung der 28-Jährigen gemeldet, woraufhin diese von Zivilpolizisten observiert wurde. Bereits im Juli 2026 war der Lehrer infolgedessen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Als er im November 2026 erneut bei ihr ertappt wurde, behaupteten sowohl er wie die Frau, es habe keine sexuellen Handlungen gegeben und der Besuch sei ohne finanzielle Interessen erfolgt. Eine daraufhin angeordnete Hausdurchsuchung bei dem Lehrer mit Beschlagnahme und Auswertung aller Kommunikationsgeräte, Computer und Datenträger offenbarte dann allerdings einen Chatverlauf, der eindeutig belegte, dass der Lehrer die Prostituierte zwecks sexueller Dienstleistungen gegen Geldzahlung aufgesucht hatte. Daraufhin hatte das Landgericht den Lehrer wegen fortgesetzten Kaufs sexueller Dienstleistungen, noch während der Bewährungszeit, zu einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt. Der Lehrer ging in Revision, weil er den Chatverlauf als keinen ausreichenden Beweis akzeptierte, dass er tatsächlich Geld bezahlt habe, was er auch vehement bestritt. Das Oberlandesgericht bestätigte aber das Urteil des Landgerichts. Der Chatverlauf lasse keine Zweifel daran offen, dass der Lehrer eine finanzielle Gegenleistung für die sexuellen Dienste gewährt habe, und dass es tatsächlich zu sexuellen Handlungen gekommen sei. Die 28-Jährige hatte sich zwei Tage später sogar per Chat bedankt und berichtet, was sie sich von dem Honorar gekauft habe.

Der Oberstudienrat war bereits nach Bekanntwerden der erneuten Vorwürfe im November 2026 unter Kürzung seiner Bezüge vom Dienst freigestellt worden; auch das Betreten der Schule wurde ihm untersagt. Für ihn bedeutet das aktuelle Urteil neben dem bereits laufenden Disziplinarverfahren nun auch den Verlust des Beamtenstatus und damit seiner Pensionsansprüche sowie den Verlust von Beihilfe im Krankheitsfall. Außerdem verfügten die Gerichte, dass er sich nach Verbüßung der Haftstrafe auf eigene Kosten einer Therapie unterziehen muss, um zu lernen, sein Verlangen nach Sex und körperlicher Nähe angemessen zu kontrollieren.

Der Schulleiter des betreffenden Gymnasiums, in kommunalen Gremien ehrenamtlich für die CDU engagiert, zeigte sich schockiert von den Straftaten des Lehrers. Man verliere zwar einen der beliebtesten und engagiertesten Pädagogen, der auch in seiner Freizeit freiwillig einige Arbeitsgemeinschaften geleitet habe – „ein unfassbarer und unersetzbarer Verlust sowohl für das Kollegium wie für die Schüler. Der Unterrichtsausfall ist bis heute nicht voll kompensiert, und einige Abiturienten gerieten in sehr kritische Problemlagen“. Aber er stehe voll hinter der Entscheidung der Gerichte: „Ein solches sexuelles Fehlverhalten ist in Deutschland inakzeptabel, erst recht für einen Beamten. Das ist mit rechtsstaatlichen und beamtenrechtlichen Grundsätzen völlig unvereinbar. Wer kostenlos keinen Sex mehr bekommt, muss eben für den Rest seines Lebens auf Sex verzichten. Das ist dann eben so. Man kann ja stattdessen Pornos schauen oder sich eine Puppe kaufen. Oder nach Thailand ins Exil gehen. Oder schwul werden und an einschlägigen Locations oder bestimmten Autobahnrastplätzen dann kostenlos cruisen gehen. Und mit absoluter Gewissheit ist die arme Frau, die er sich gekauft und die er missbraucht und vergewaltigt hat, ein in Elend getriebenes Opfer von Menschenhandel – wie immer in diesen Fällen.“

Nach Angaben der Gerichtssprecherin handelt es sich bei dem Opfer des Lehrers um eine deutsche Staatsangehörige, die nach Schließung des Saunaclubs, in dem sie gearbeitet hatte, ein Lehramts-Studium auf dem zweiten Bildungsweg aufgenommen hat, das sie von ihren laufenden Einnahmen aus der Sexarbeit finanziert. Sie darf ihrer legalen Tätigkeit weiterhin nachgehen, wird dabei aber inzwischen engmaschig von der Polizei observiert.

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Polizei räumt Swingerclub – Ermittlungen gegen Betreiber

11.9.2027, Köln. Am frühen Abend des gestrigen Freitags hat die Polizei einen Swinger-Club in der Nähe von Köln geräumt und vorübergehend geschlossen. Alle Gäste, 4 Frauen und 171 Männer, die bei Eintreffen der Polizei entweder völlig unbekleidet oder in Swinger-Kleidung angetroffen wurden, mussten sich unverzüglich straßentauglich ankleiden und den Club verlassen. Nachbarn hatten zuvor die Polizei auf laute Geräusche und Gedränge auf dem Gelände des Clubs aufmerksam gemacht.

Aus brandschutzrechtlichen Gründen dürfen sich in dem Gebäude des Clubs nur höchstens 98 Personen aufhalten. Der Betreiber verwies darauf, dass seine Veranstaltung, eine sogenannte „Herrenüberschuss-Party“, nicht auf das Gebäude beschränkt gewesen sei, sondern sich auch über das umfangreiche Außengelände erstreckt habe, das rechtlich nicht als Gebäude gelte. Es sei für die Veranstaltung mit Sitzgelegenheiten, Liegen, Matten und einer Bar hergerichtet worden. Selbst Außentoiletten und mobile Duschen sowie Heizpilze für die Nacht seien aufgestellt worden. Der Betreiber sei sich keiner Schuld bewusst. Es sei auch gar nicht vorgesehen gewesen, dass sich die 175 Personen ganz oder überwiegend in dem Gebäude des Clubs aufhalten sollten. Nur aufgrund eines aufziehenden Gewitters mit Blitzen und Hagelschauern seien alle Anwesenden ihrer eigenen Sicherheit wegen in das Gebäude gestürmt, ohne dazu ausdrücklich aufgefordert worden zu sein. Es sei ihre freie Entscheidung gewesen, im offenen Außenbereich zu bleiben oder im Gebäude Schutz zu suchen.

Gegen den Betreiber wird jetzt u.a. wegen Verstoßes gegen Brandschutzvorschriften ermittelt. Der Club darf am Montag wieder öffnen – allerdings unter Einhaltung einiger Auflagen, gegen die der Betreiber umgehend Widerspruch einlegte. Zahlreiche männliche Gäste haben aber bereits Schadensersatzforderungen in Höhe von 80 % des Eintrittspreises angekündigt. Schließlich sei die Party mit einer Dauer von 10 Stunden angekündigt worden, nach zwei Stunden aber aus Gründen, die der Betreiber zu vertreten habe, abgebrochen worden. Ohnehin sei es inakzeptabel, so vielen Männern Eintritt zu der Herrenüberschuss-Party zu gewähren, wenn sich nur vier weibliche Gäste im Club befinden. Die Chance, innerhalb von nur zwei Stunden unter diesen Umständen zu einem sexuellen Kontakt mit einer der Frauen zu gelangen, sei vernachlässigbar gering. Schließlich dauere es immer einige Zeit, bis eine solche Party ins Laufen komme und Kontakt- und Berührungsängste überwunden seien.

Der Betreiber sieht sich jetzt mit Regressforderungen in insgesamt fünfstelliger Höhe konfrontiert. Der Rechtsanwalt des Betreibers wies die Forderungen zurück; es gäbe in Deutschlands nirgends ein Recht auf Sex. „Wer auf eine Herrenüberschuss-Party geht, ob Mann oder Frau, weiß, was er da zu erwarten hat. Die Gäste machen sich mit ihren Regressforderungen selbst zur Lachnummer“.

Seit der Kauf sexueller Dienstleistungen in Deutschland von der neuen CDU-/CSU-geführten Bundesregierung verboten wurde und bestraft wird, erleben sogenannte „Herrenüberschuss-Partys“ in Swinger-Clubs einen großen Zulauf. In der sehr vagen Hoffnung, möglicherweise eine kleine Chance auf kostenlosen und damit legalen Sex mit einer Frau zu erhalten, zahlen sexinteressierte Solo-Männer für den Eintritt zu einer solchen Party üblicherweise einen Betrag im niedrigen dreistelligen Euro-Bereich, während Solo-Frauen kostenlos und Männer in Begleitung einer Dame vergünstigt Zutritt erhalten – ein einträgliches Geschäft für die Betreiber solcher Partys.

sabine1988, im März 2024

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